Wenige Wochen vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern ist die Landespartei der Grünen erneut mit einer bekannten Belästigungsaffäre konfrontiert. Dabei geht es um den Fall um Fraktionschefin Costanze Oehlrich und einen neuen Brandbrief, über den zunächst die Zeitung Welt berichtete. Demnach wird der Partei darin vorgeworfen, gegen ihre eigenen Grundsätze verstoßen zu haben.
Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern halten die Belästigungsaffäre um ihre Fraktionsvorsitzende für abgeschlossen. Es habe ein unabhängiges Prüfverfahren gegeben, dieses sei als substanzlos eingestellt worden, sagte Marieke Sobiech, Pressesprecherin der Landtagsfraktion, der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung.
Der betroffene Mitarbeiter habe sich auf eigenen Wunsch bezahlt freistellen lassen und arbeite nicht mehr für die Fraktion. Dass er sich anschließend an eine Antidiskriminierungsstelle gewandt habe, ändere an der Einstellung des Verfahrens nichts.
Was in dem Brandbrief steht
Am 29. Juli ging bei Fraktion und Landesvorstand ein vierseitiges Schreiben ein. Absender sind eine Antidiskriminierungs-Beratungsstelle aus Greifswald und ein betriebliches Beratungsteam aus Stralsund. Zuerst hat die Welt darüber berichtet.
Im Zentrum steht Fraktionschefin Constanze Oehlrich. Sie soll einem deutlich jüngeren Fraktionsmitarbeiter über Jahre Avancen gemacht haben. Der Mann, dessen Name in der Berichterstattung geändert wurde, hat das nach Angaben der Zeitung in einer eidesstattlichen Versicherung festgehalten.
Eine Episode daraus ist inzwischen bundesweit zitiert worden: Oehlrich soll bemängelt haben, der Mitarbeiter trage zu wenig körperbetonte Kleidung, die – so die Formulierung in dem Papier – „am Hintern enger“ sitze.
Für die Beratungsstellen wiegt der Rahmen schwerer als die einzelne Bemerkung. Zwischen Vorgesetzter und unterstelltem Mitarbeiter bestehe ein Machtungleichgewicht. Der Betroffene habe mehrfach um Freistellung bitten müssen und gesundheitliche Schäden davongetragen.
Brisant ist das auch wegen eines Papiers der eigenen Partei. Seit 2020 gilt bei den Grünen ein Kodex zur sexuellen Selbstbestimmung, in dem sich die Partei verpflichtet, Grenzüberschreitungen wahrzunehmen und nicht zu vertuschen.
Was die Fraktion dagegenhält
Die Fraktion verweist auf ein Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, mit dem sie eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei beauftragt hatte. Die Beschwerde sei dort als unbegründet zurückgewiesen worden, personellen Handlungsbedarf sehe man nicht.
Die Einschätzung der Beratungsstellen beruhe im Wesentlichen auf den Schilderungen des Betroffenen. Eine unabhängige Prüfung unter Einbeziehung aller Beteiligten habe nicht stattgefunden.
Oehlrich weist die Vorwürfe zurück
Die Fraktionschefin bestreitet die Darstellung. Einzelne Vorgänge seien aus dem Zusammenhang gelöst und nachträglich bewertet worden, sagte sie der Zeitung. So entstehe ein Gesamtbild, das den Abläufen nicht gerecht werde.
Der Hinweis zur Kleidung habe allein dem Auftreten bei dienstlichen Terminen gegolten. Sie könne nicht ausschließen, dass Äußerungen anders verstanden worden seien, als sie gemeint waren, und bedauere das. Den Vorwurf einer verbalen sexuellen Belästigung weise sie entschieden zurück.
Der Fall Hannes Damm liegt beim Landesverfassungsgericht
An der Affäre hängt ein zweiter Konflikt. Der Landtagsabgeordnete Hannes Damm, bekannt geworden im Untersuchungsausschuss zu Nord Stream und zur Klimastiftung, hatte den Umgang mit dem Mitarbeiter intern mehrfach angemahnt.
Im Dezember flog er aus der Fraktion. Begründung: zerrüttetes Vertrauensverhältnis. Damm klagt seither vor dem Landesverfassungsgericht, das Hauptsacheverfahren läuft.
Der Nordkurier hatte im Herbst 2025 über den Riss durch die fünfköpfige Fraktion berichtet, der Tagesspiegel machte zwei Mitarbeiterbeschwerden öffentlich.
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